St. Peter und Paul

Freitag, 29. Juni 2018 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Altdorf (UR) Gemeinde CH kein Feiertag
Andermatt Gemeinde CH kein Feiertag
Attinghausen Gemeinde CH kein Feiertag
Bürglen (UR) Gemeinde CH kein Feiertag
Erstfeld Gemeinde CH kein Feiertag
Flüelen Gemeinde CH kein Feiertag
Göschenen Gemeinde CH kein Feiertag
Gurtnellen Gemeinde CH kein Feiertag
Hospental Gemeinde CH kein Feiertag
Isenthal Gemeinde CH kein Feiertag
Realp Gemeinde CH kein Feiertag
Schattdorf Gemeinde CH kein Feiertag
Seedorf (UR) Gemeinde CH kein Feiertag
Seelisberg Gemeinde CH kein Feiertag
Silenen Gemeinde CH kein Feiertag
Sisikon Gemeinde CH kein Feiertag
Spiringen Gemeinde CH kein Feiertag
Unterschächen Gemeinde CH kein Feiertag
Wassen Gemeinde CH kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.